Bauleitplanung

Zielsetzung der Stadtplanung ist es, den Bedürfnissen und Wünschen materieller und immaterieller Art einer vielschichtigen Bürgerschaft Erfüllung zu bieten.

Hierbei ist, unter Berücksichtigung der lokalen Umweltbedingungen und Eigenheiten, den sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Verhältnissen Rechnung zu tragen.

Anhand dem Instrument der Bauleitplanung, über Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, aber auch Satzungen und landschaftspflegerischen Begleitplänen, sind Maßnahmen vorzubereiten, die geeignet sind, die Kommune für ihre Bewohner aber auch Besucher sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entsprechend den jeweiligen Erfordernissen, Vorstellungen und Möglichkeiten unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben weiterzuentwickeln.

Im Laufe unserer mittlerweile seit Jahrzehnten währenden Tätigkeit, wurde eine große Zahl an Bauleitplanverfahren bearbeitet. Dabei umfasst das Arbeitsfeld im Rahmen von Wohnungsbau-, Gewerbe- und Sonderflächenentwicklungen die Übernahme der gesamten Durchführung und Koordination der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie Flächennutzungsplänen und –Änderungen.

Unsere Leistungen für Sie:

die Vorbereitung und die Erstellung der erforderlichen Ausarbeitungen und Planfassungen gemäß BauGB für

  • Flächennutzungspläne
  • Bebauungspläne
  • städtebauliche Satzungen

einschließlich

  • Umweltberichtlandschaftspflegerischen Begleitplänen

dazu gehört selbstverständlich:

  • die Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien
  • die Mitwirkung am Abwägungsprozess

die Abstimmung mit allen erforderlichen Behörden