Landschafts und Umweltplanung

Die Erforderlichkeit zur Berücksichtigung umweltplanerischer Zielsetzungen, verankert im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG), sowie im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und weiterer umweltrelevanter Gesetze, beinhaltet komplexe Zusammenhänge, die ihren Niederschlag in verschiedenen Umweltprüfungen finden müssen.

 

Bach taunus

 

Unsere Arbeit für Sie:

die Vorbereitung und die Erstellung der erforderlichen Ausarbeitungen und Planfassungen für

  • Landschaftspläne und Grünordnungspläne auf kommunaler Ebene
  • die Prüfung und Bewertung der Auswirkungen öffentlicher oder privater Vorhaben bezüglich der umweltrelevanten Schutzgüter im Rahmen von Umweltprüfungen / Umweltberichten
  • die Erarbeitung landschaftspflegerischer Begleitpläne zur Bewertung von Eingriffen
  • die Prüfung zur Verträglichkeit von Vorhaben in Bezug auf die Ziele der Natura 2000 (FFH Vorprüfungen, FFH Verträglichkeitsprüfungen)